Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht
Solange wir gesund sind, wollen wir über Krankheit nicht nachdenken. Dabei ist es so wichtig, für den Ernstfall vorzusorgen – damit genau dann, wenn wir selbst nicht mehr dazu in der Lage sind, von anderen Menschen Entscheidungen in unserem Sinne getroffen werden. Ihre BKK empfiehlt deshalb: Nehmen Sie sich rechtzeitig die Zeit, sich mit den Themen Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht zu beschäftigen.
Die Patientenverfügung
Was ist Ihr Wille, wenn sich Ihr gesundheitlicher Zustand verschlechtert? Wer trifft Entscheidungen über medizinische Maßnahmen und Eingriffe, wenn Sie selbst dazu nicht mehr in der Lage sind? Mit einer Patientenverfügung können Sie im Vorfeld bestimmen, welche Behandlungen Sie wünschen und welche nicht. Das kann den ausdrücklichen Verzicht auf lebensverlängernde Maßnahmen, wie Beatmung und künstliche Nahrungszufuhr beinhalten genauso wie den Wunsch, möglichst alles versucht zu wissen, damit Ihr Leben verlängert wird. Zudem können Sie angeben, welchen Ort Sie für den Sterbeprozess wünschen, zum Beispiel die vertraute Umgebung zu Hause oder ein Hospiz.
Eine Patientenverfügung muss schriftlich verfasst und eigenhändig unterschrieben sein. Bei Personen mit fortgeschrittener Erkrankung, die nicht mehr selbst schreiben können, ist ein notariell beglaubigtes Handzeichen erforderlich. Hausärzte bieten ihre Unterstützung an und besprechen mit ihren Patientinnen und Patienten vorab die einzelnen Punkte der Patientenverfügung.
Ein Muster für die Gestaltung einer Patientenverfügung bietet das Bundesministerium der Justiz für Verbraucherschutz (BMJV) hier zum Download.
Die Vorsorgevollmacht
Mit einer Vorsorgevollmacht bestimmen Sie eine Person, die sich um Ihre persönlichen Angelegenheiten kümmert und Entscheidungen treffen darf, wenn Sie selbst nicht mehr handlungs- und entscheidungsfähig sind. Sie ernennen damit im Vorfeld Ihren gewünschten Betreuer/Vertreter für den Ernstfall und verhindern, dass im Bedarfsfall das Betreuungsgericht eine Ihnen unbekannte Person dafür bestellt.
Je nachdem, wie Sie die Vorsorgevollmacht formulieren, darf die bevollmächtigte Vertrauensperson beispielsweise Vermögensangelegenheiten und Mietsachen in Ihrem Sinne regeln, Behördengänge in Ihrem Namen ausführen oder Entscheidungen für Gesundheitsbehandlungen treffen. Ihre konkreten Wünsche zum Vorgehen bei medizinischen Entscheidungen sollten daneben aber ergänzend in einer Patientenverfügung geregelt werden. Für Bankgeschäfte ist eine Kontovollmacht empfehlenswert.
Entscheidend für die Übertragung einer Vorsorgevollmacht ist Vertrauen. Überlegen Sie sich gut, wer für dieses wichtige Amt in Frage kommt. Vielleicht jemand aus Ihrer Familie oder ein guter Freund?
Wichtig daneben: Hinterlegen Sie die Vorsorgevollmacht an einem Ort, an dem sie auch gefunden wird, wenn sie benötigt wird. Sie können Ihre Vorsorgevollmacht und die bevollmächtigte Person auch beim Zentralen Vorsorgeregister eintragen lassen.
Online: www.vorsorgeregister.de
Ein Muster für die Vorsorgevollmacht bietet das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) hier zum Download.
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